Steuererklärung: Mehr Informationen

Das deutsche Steuerrecht ist berühmt für seine Komplexität. Denn es soll pragmatisch und gerecht sein. Insbesondere das Ertragssteuerrecht hat sich seit Jahren in seiner Form dahingehend weiterentwickelt, dass die gesetzliche Paragraphenflut, Erlasse und Durchführungsverordnungen sowie die Extraleistungen der Finanzgerichte, dem Bundesfinanzhof, des Bundesverfassungsgerichts und des Europäischen Gerichtshofes in einer kaum noch zu überblickenden Materie verdichtet haben. Wir helfen Ihnen, die Orientierung zu behalten.

In allen steuerlichen Angelegenheiten übernehmen wir für Sie die Deklaration von Einkommensteuer und Gewerbesteuer, Körperschaftsteuer und Umsatzsteuer. Wir bewerten Ihren Grundbesitz für Zwecke der Grundsteuer und erarbeiten den so genannten Einheitswert. Wir beraten und erklären für Sie die Schenkungsteuer und die Erbschaftsteuer. Nur die wesentlichen Steuerarten seien hier genannt.

Neben Freiberuflern und Unternehmern aller Rechtsformen beraten wir auch Privatpersonen, Vermieter, Rentner und Pensionäre. Wir erstellen für Sie übersichtliche Auswertungen, mit denen Sie sich regelmäßig einen Überblick über Ihre wirtschaftlichen und steuerlichen Verhältnisse verschaffen. Steuerzahlungen teilen wir Ihnen rechtzeitig vor den nächsten Zahlungsterminen mit! Diesen besonderen Service bieten wir Unternehmen und Privatpersonen an! Damit sind Sie immer und rechtzeitig informiert, versäumen weder Zahlungsfristen noch verlieren Sie den Überblick der von Ihnen zu zahlenden Steuern und Abgaben.

Gerne erstellen wir Ihnen Planungsrechnungen, in denen wir Ihre voraussichtliche steuerliche Belastung berechnen und Möglichkeiten erarbeiten, die erforderliche Liquidität bereitzustellen. Wir beraten Sie darüber hinaus bei Vollziehung und Vollstreckung.

Für die immer größer werdende Anzahl der Rentner und Pensionäre stellen wir gerne vorab die künftigen steuerlichen Anforderungen und Belastungen dar. Wir unterstützen Sie hierbei in allen Angelegenheiten und stellen gegebenenfalls Freistellungsanträge bei einzelnen Steuerarten (sog. NV-Bescheinigungen für 3 Kalenderjahre, etc.).